Vom Trauma mit der Traumatherapie

Harte_Nuss

Meine derzeit noch laufende Psychotherapie findet alsbald ihr Ende, da dann der vom Fonds Sexueller Missbrauch zur Verfügung gestellte Etat von 10.000 € aufgebraucht sein wird. Da ich auch nach nunmehr 200 Stunden Traumatherapie – über vier Jahre verteilt – nach wie vor in einer akuten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) stecke, bin ich erneut auf der Suche nach einem neuen Therapeuten. Diese Suche erweist sich für mich als eine beträchtliche psychische und gesundheitliche Belastung; denn der Disstress, der mit ihr einhergeht, ist außergewöhnlich. Er ist eine zusätzliche Bürde zu meiner, durch die akute PTBS ohnehin bestehenden psychosomatischen Belastung. Ja, ich kann sagen diese Therapeutensuche ist von retraumatisierender Wucht. Und diese niederschmetternde und mich zurückwerfende Wucht ist noch dazu systemimmanent, das heißt sie wird durch die Regeln der Krankenkasse, die Einstufung posttraumatischer Erkrankungen und die Beschränkung sozialer Hilfeleistung wie dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) provoziert. Durch diese umfassende Leistungsbeschränkung wird das Leiden zahlreicher Posttraumatisierter unnötig verlängert und vielfach auch verschlechtert. Durch fehlende Hilfeleistung chronifiziert das Posttrauma, das Vertrauen zu Therapeuten wird unterminiert, und als Folge daraus können weitere psychische und somatische Erkrankungen entstehen. Etliche Posttraumatisierte scheiden deswegen verzweifelt durch eigene Hand aus ihrem Leben.

Bevor ich mich gezielt zur gesellschaftlichen Dimension dieser Leistungsverweigerung oder der hingenommenen Ausgliederung Posttraumatisierter äußere, möchte ich an meinem Erleben die Dimension dieser zusätzlichen Belastung exemplarisch skizzieren.

100 Stunden Therapie als Maximum

Vor Beginn meiner ersten Therapie standen je fünf probatorische Stunden bei zwei Therapeutinnen. Diese probatorischen Stunden waren für mich dahingehend sehr belastend, weil ich wusste, dass ich mich am Ende für eine von beiden Therapeutinnen entscheiden werden müsse. Die Sorge, hierbei eine falsche Wahl zu treffen, war immens und verschlechterte meinen psychischen Zustand.

2011 begann ich mit meiner Therapie als traumaadaptierte Verhaltenstherapie. Anfänglich genehmigte die Krankenkasse 60 Stunden. Dann nochmal 20, und dann zweimal 10 Stunden. Insgesamt also 100 Stunden. Damit war die maximal mögliche Stundenzahl erreicht. Die 60 und 20 Stunden waren ein guter Hintergrund, vor dem wir therapeutisch entsprechend tief und strukturiert arbeiten konnten. Die beiden Nachschläge von 10 Stunden waren hingegen weniger produktiv, da die Therapeutin mit diesen beiden spärlichen Kontingenten nicht mehr in der erforderlichen Tiefe arbeiten konnte. Überhaupt entstand mit der Annäherung an die 60. Stunde, die Sorge, dass die Therapie nicht mehr verlängert werden würde. Diese Sorge verstetigte sich und wirkte somit als hintergründige Belastung – also kein die Salutogenese fördernder Zustand.

Mit der 100. Stunde war die Therapie zu Ende. Was noch möglich gewesen wäre, wäre eine stabilisierende Stunde pro Monat und erst zwei Jahre später ein neuer Therapieantrag. Theoretisch wäre auch ein Wechsel der Therapieart infrage gekommen, also von Verhaltenstherapie auf analytische Therapie, was die Krankenkassen aber – ohne neue Indikation – nicht so ohne weiteres genehmigen, und weshalb sich hierfür die wenigsten Psychotherapeuten die Arbeit machen würden, einen ausführlich begründeten aber vermutlich aussichtslosen Antrag zu schreiben. Eine letzte Alternative wäre gewesen, mich in eine klinische Einrichtung zur Langzeittherapie zu begeben. Ein Blick in einschlägige Foren im Internet zeigt diesen mühseligen Weg auf. Eine stationäre Therapie folgt der anderen, bis man schließlich wieder eine längere ambulante Therapie aufnehmen kann.

Der Fonds Sexueller Missbrauch springt ein

Ich hatte das Glück, dass, während sich das Ende meiner Therapie abzeichnete, der Fonds sexueller Missbrauch aufgelegt worden war. Also stellte ich dort noch während meiner Therapie einen Antrag, der auch zeitnah zum Ende der laufenden Therapie genehmigt wurde. Eigentlich wollte ich die Therapie bei der damaligen Therapeutin als Selbstzahler fortsetzen, doch diese musste aus privaten Gründen ablehnen. Somit suchte ich erneut nach einem Therapeuten. Der Zufall meinte es gut mit mir. Schon nach der ersten probatorischen Stunde war ich von der Expertise der getesteten Therapeutin überzeugt und setzte bei ihr die Therapie fort. Allerdings war ich anfänglich nun ob meiner schnellen Wahl wiederum in Sorge, womöglich in meiner Wahllosigkeit einen Fehlgriff getan zu haben. Diese Sorge war darauf auch anfänglich das Thema in der ersten regulären Stunde. Die Therapeutin ist für mich weiterhin perfekt, ich arbeite sehr gut mit ihr, kann mir allerdings die 200 € pro Monat für sie nicht leisten.

Wieder auf Therapeutensuche

Also bin ich erneut auf der Suche nach einem Psychotherapeuten. Mir graut dabei. Seit einem halben Jahr durchlebe ich deswegen wiederholt enormen Disstress und bin ungewöhnlich leicht zu triggern. In der Traumaambulanz der TU München empfahl man mir letzten September eine analytische Therapie, da eine solche mit maximal 300 Stunden ausreichend Zeit böte, meine PTBS zu behandeln. Folglich versuchte ich, wann immer ich in einer mutigen Phase war, telefonisch Kontakt zu Therapeuten zu knüpfen. Zum besseren Verständnis: mir fällt es schwer, zu telefonieren, und ich muss mich dazu immer wieder überwinden. Oft genügte ein Anruf bei einem Therapeuten, um mich für Tage zu erschüttern. Über einen solchen Anruf berichtete ich hier im Blog.

Verhaltenstherapie versus analytische Therapie

Analytische Therapie ist etwas anderes als traumadaptierte Verhaltenstherapie. Dementsprechend braucht man dazu einen Psychoanalytiker. Psychoanalytische Psychotherapeuten aber erscheinen mir als ein eigenes Völkchen. Ein jeder arbeitet nach einer anderen Schule oder präferiert eine spezielle Therapiemethode. Und so musste ich bei meiner probatorischen Tour erfahren, dass bei ihnen die Methode vor dem Patienten steht. Meine Geschichte soll somit methodisch aufgearbeitet und meine PTBS nach einem Schema beruhigt werden. Ich weiß nicht, ob ich mich dahinein fügen möchte, und ob mir ein solches Sich-fügen nicht mehr schadet als nützt; denn zur multimorbiden Diagnose meiner PTBS zählt auch eine dependente Persönlichkeitsstörung; und für derart Beeinträchtigte ist Sich-fügen per se eine krankhafte Obsession.

In jedem ihrer Therapieräume steht eine Couch. Für mich schon ein Sinnbild des Schreckens. Ich werde mich niemals auf so ein Möbel legen. Das wäre für mich Selbstaufgabe und Aussetzung zum Missbrauch. Auch wenn ich weiß, dass dies mir in keinem Therapieraum geschehen würde, wäre die Angst davor in mir. – Angst ist nicht immer rational.

Inzwischen habe ich auch fünf verschiedene erfolglose, belegbare Therapeutenbesuche hinter mir und könnte einen Antrag auf Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie stellen. Allerdings ist das Prozedere langwierig und es werden dabei selten mehr als 40 Stunden genehmigt. Folglich bin ich weiterhin auf der Suche. Derzeit habe ich bei einer Psychotherapeutin und einem Psychoanalytiker probatorische Stunden. Und jede dieser Stunden ist schrecklich, denn ich bin in ihnen wieder direkt mit den auslösenden Reizen meiner PTBS konfrontiert. Angst davor und Dissoziation danach sind die unabwendbaren Zustände um diese Stunden. Womöglich werde ich mich nach Ablauf der probatorischen Stunden entscheiden. Wobei die Psychotherapeutin schon allein wegen ihrem geringeren Stundenkontingent gegenüber dem Analytiker im Nachteil ist.

Langwierige psychische Erkrankungen sind nicht systemkonform

Hier komme ich wieder zum Grundsätzlichen, der Beschränkung einer möglichen Salutogenese Posttraumatisierter durch die Gesundheitspolitik, denn diese gibt den gesetzlichen Rahmen vor, nach dem die Krankenkassen Leistungen gewähren. Hierzu zählt auch die Sperrfrist von zwei Jahren, bis man nach Ende einer genehmigten Psychotherapie wieder einen regulären ambulanten Therapieanspruch erworben hat. Es ist in diesem Punkt billig, wenn dieser Sperrfrist mit dem Argument widersprochen wird, man könnte bei Vorliegen einer neuen Diagnose oder besonders dringendem Behandlungsbedarf dennoch eine Psychotherapie beantragen. Denn jede dieser Therapien ist dann gutachterpflichtig, selbst dann, wenn der Therapeut von der Gutachterpflicht befreit ist. Doch kaum ein Kassengutachter wird eine von ihm zuvor als beendet erklärte Therapie wieder aufleben lassen. Auch eine neue Diagnose ist bei einer multimorbiden Diagnose wie PTBS kaum glaubhaft als therapiebegründende Einzeldiagnose zu vertreten.

Und hier wird die Behandlung der posttraumatisierten Opfer sexuellen Missbrauchs zum Politikum. Denn die damalige Familienministerin Kristina Schröder hatte den von ihr 2013 aufgelegten Fonds Sexueller Missbrauch auch deshalb bis 30. April 2016 befristet, damit der Gesetzgeber bis dahin Möglichkeiten schafft, das Leiden der Traumatisierten zu begrenzen und ihnen die erforderliche Hilfe dafür dauerhaft zu gewähren. Der Fonds Sexueller Missbrauch wurde für all jene Fälle aufgelegt, die keinen aktuellen Anspruch auf reguläre Leistungen haben; so wie dies bei mir mit dem Therapieende der Fall war.

Eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend ist jedoch eine schwerwiegende und allenfalls nur langfristig lösbare psychische Erkrankung. Sie wird kaum in 100 oder 200 Therapiestunden soweit austherapiert sein, dass ein davon Betroffener überwiegend symptomfrei leben kann. Nicht umsonst sprechen wir, die Opfer dieser Verbrechen, von Seelenmord. Und nicht umsonst mute ich mir selbst aktuell die Qual einer erneuten Therapeutensuche zu, wenn ich nicht nach wie vor unter den komplexen posttraumatischen Störungen leiden würde. Und wenn ich nicht durch die vergangenen 200 Stunden Therapie erfahren hätte, dass eine Linderung der bedrückenden Phänomene möglich ist. Es ist mein Wunsch und Wille weitgehend zu genesen, der mich diese Tortur durchschreiten lässt.

Derzeit ist jedoch psychotherapeutische Hilfe nur für einen überschaubaren Zeitraum möglich. In der Regel 60 Stunden Traumatherapie im Rahmen einer Verhaltenstherapie oder 240 Stunden im Rahmen einer analytischen Therapie. Wobei beide Therapieformen bei einer PTBS ihre Vor- und Nachteile haben. Unabhängig davon sollte der Therapeut eine traumatherapeutische Ausbildung besitzen, allein schon um die Gefahr einer Retraumatisierung zu minimieren.

PTBS ist eine späte Folgeerkrankung der Seele

Nach Auskunft des Fonds haben bis Ende 2015 3300 Betroffene einen Antrag auf ergänzende Hilfe gestellt. Das sind nicht recht viele. Gleichzeitig weisen die gewährten Leistungen auf das Problem hin, dass Opfern sexuellen Missbrauchs häufig nicht ausreichende Hilfe zuteil kommt. Ohne die Hilfe des Fonds wären sie mit ihrem Leid für eine längere Frist allein geblieben. Ein Zustand den bislang viele über Jahrzehnte durchlitten haben und weiterhin erleiden. Denn überwiegend entsteht eine akute PTBS aufgrund sexuellen Missbrauchs erst Jahrzehnte nach der Tat. Das Opfer ist zwar die ganze Zeit über traumatisch belastet – ich hatte zum Beispiel über Jahrzehnte Albträume –, doch hat es gelernt, seine Qual wie den Missbrauch zu verschweigen und soweit zu verdrängen, dass es überleben kann. Gleichzeitig entwickelt ein Opfer noch ein vielfältiges Vermeidungsverhalten, durch das es retraumatisierenden Situationen ausweichen kann und ihm somit das Grauen in seiner Seele weiterhin verborgen bleibt.

Die Betroffenen rügen die politische Untätigkeit

Diese für die Opfer unhaltbare Situation hat der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, im November in scharfem Ton angeprangert. Insbesondere die Untätigkeit der Arbeitsministerin Andrea Nahles wird gerügt; schließlich fällt eine Änderung des OEG in deren Zuständigkeit. Die Anforderungen für Hilfen nach dem OEG sind jedoch so hoch, dass ihr Missbrauchsopfer, die nach Jahrzehnten an einer akuten PTBS leiden, nicht mehr entsprechen können, da die erfolgte Tat nicht mehr glaubhaft zu beweisen ist. Oft sind auch die Täter schon gestorben. Der einzig glaubhafte Beweis aber, die akute PTBS mit all ihren qualvollen Ausbildungen wie Flashbacks, Intrusionen, Dissoziationen und alltäglichen Triggern wird nicht als Beleg für die lange zurückliegende und aus tiefer Scham vom Opfer sorgsam verdeckten Tat anerkannt.

So stellt der Betroffenenrat beim UBSKM fest: „Bei typischen psychischen und physischen Gesundheitsschäden müsse viel stärker als bisher von einer Plausibilität in Verbindung zur Tat ausgegangen werden. Langwierige Verfahren erhöhten auch hier massiv das Leiden der Opfer.“ Zudem rügt er die Untätigkeit des Arbeitsministeriums und der Bundesregierung, die eigentlich die gesetzliche Initiative für eine Veränderung der unerträglichen Therapiesituation der Opfer längst auf den Weg gebracht haben müssten: „Da die im Koalitionsvertrag zugesagte Reform des OEG zu unserem großen Ärger durch die zuständige Bundessozialministerin Andrea Nahles auf sich warten lässt, dürfen die ergänzenden Hilfssysteme für Betroffene, angesiedelt beim Bundesfamilienministerium, nicht wie bisher geplant, bis Sommer 2016 auslaufen. Die besonderen Belange und Bedürfnisse von Betroffenen von sexualisierter Gewalt müssen absolute Priorität haben.“ Und weiter: „Die aktuelle Versorgungslage gerade innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist inakzeptabel. Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz droht jetzt sogar der Abbau von mehr als 4.000 Psychotherapiesitzen. Eine Überarbeitung der Bedarfsplanung ist daher dringend nötig.“ Sowie abschließend:  „Wir fordern von der Bundesregierung die ernsthafte Beachtung der Interessen von Betroffenen. Vier Jahre nach Ende des Runden Tisches müssen die Empfehlungen endlich umgesetzt werden.

Die komplette und von der überwiegenden Presse ignorierte Presserklärung, denn sexueller Missbrauch in den Familien ist derzeit – nachdem diese Sau lange genug durchs Dorf getrieben wurde – kein Thema mehr, ist hier zu lesen.

Missbrauchsopfer sind ein gesellschaftlicher Schandfleck, und Männer sind die Parier unter den Opfern

Auch für die Gesellschaft ist die Ausgrenzung der betroffenen Opfer sexuellen Missbrauchs, die Missachtung ihres Bedürfnis nach qualitativer und umfassender Psychotherapie, um trotz ihrer Schädigungen an Leib und Seele ein möglichst selbstbestimmtes und von Täterintrojekten befreites Leben zu führen, von grundlegender Bedeutung. Denn seit Menschengedenken wurden die Opfer sexuellen Missbrauchs, die von ihren Vätern und Müttern, Verwandten und Bekannten geschändet worden sind, in den Augen ihrer Mitmenschen meist die eigentlichen Täter, die erst durch ihre Begehrlichkeit ihre Täter zu ihren Schandtaten verführten. Deswegen stand es ihnen nicht zu, über ihre Schändung zu sprechen. Deswegen wurden die Täter immer wieder entschuldigt, während sich ihre Opfer ein Leben lang verbergen mussten. Erst in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhundert wurde dieses Mokita gebrochen, wurde die Sicht der Opfer übernommen und ihnen Hilfe zuteil.

Freilich herrscht auch hier immer noch gewollte Blindheit, indem die meisten Täter außerhalb der Familie vermutet werden und Knaben und Burschen kaum Hilfe erhalten. Vielmehr wird ihnen indirekt unterstellt, durch ihre Schändung selbst die Disposition zum künftigen Täter erworben zu haben. So meint etwa die als Traumaexpertin bekannte Psychologin Michaela Huber: „Sexueller Missbrauch – auch Männer haben ein Recht auf Hilfe, weil die meisten Täter früher Opfer waren. Und ihnen niemand rechtzeitig half. Weil jeder Mann, der Hilfe sucht, gewonnen werden kann, sich achtsamer und sorgsamer sich selbst und anderen gegenüber zu verhalten …“ (Quelle)

Eine Gesellschaft aber, in der von anerkannten Fachleuten solche Statements unwidersprochen bleiben, offenbart, dass sich in ihr noch nicht wirklich grundlegendes verändert hat, sondern die alten Vorurteile wider die Opfer weiter gepflegt werden. Eine solche Gesellschaft aber beschämt sich durch ihre Ignoranz selbst. Allerdings überträgt sie ihre Scham wiederum auf die Opfer, und offenbart damit zugleich ihre tiefverankerte Schamlosigkeit. Schamlosigkeit ist jedoch eine Tätereigenschaft. Die Beschränkung der Opferhilfe ist der tätige Ausdruck dieser gesellschaftlichen Abwehr. Es ist an der Zeit, dass sich unsere Gesellschaft beschämt fühlt und endlich nachhaltige Hilfe für die Opfer sexuellen Missbrauchs gewährt.

Fordert die Politik!

Dies wird allerdings nicht ohne Drängen der Opfer geschehen, wie es zuletzt der Runde Tisch bewiesen hatte, durch dessen Initiative der Fonds Sexueller Missbrauch überhaupt erst angedacht wurde. Deswegen ist es notwendig, dass jeder, der kann, die verantwortliche Ministerin Andrea Nahles anschreibt und auf eine Verbesserung der vorrangigen Hilfe für die Opfer drängt, anstatt dass, wie zu erwarten, die nachrangige Hilfe weiter prolongiert wird. Denn nur wenn eine ausreichend lange Therapie mit dem Therapeuten des Vertrauens gewährleistet bleibt, entschädigt die Gesellschaft ihre vergessenen und ausgegrenzten Opfer dieser stillen Verbrechen.

Nachtrag

Inzwischen hat die Initiative Phoenix eine Petition gestartet, die eine bedarfsgerechte Therapie für alle Traumaopfer fordert. Hierzu soll das Psychotherapiegesetz wie folgt ergänzt werden:
§ 23 (3) neu:
Für Patientinnen und Patienten mit komplexen Traumafolgestörungen kann verfahrensunabhängig der Behandlungsumfang auf ein Mehrfaches der Kontingente erweitert werden, solange ein Anspruch auf Krankenbehandlung nach §§23 und 70 SGB V besteht.

Die Petition kann bei chance.org unterzeichnet werden. Eine gute Gelegenheit für alle, denen ein persönlicher Brief an die Bundesarbeitsministerin eine zu große Last ist, dennoch aktiv zu werden.

Nachtrag 2

Mit Post vom 4. März erhielt ich vom Leiter des Referates „Grundsatzfragen des sozialen Entschädigungsrechts …“ folgende Antwort auf meine Anfrage: „Zu ihrem Anliegen kann ich mitteilen, dass ein Gesetzentwurf zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und des Opferentschädigungsrechts noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. In dem Entwurf werden natürlich auch die Erkenntnisse der Runden Tische ‚Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich‘ und ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren‘ berücksichtigt werden. Inhaltliche Ausgestaltung und Formulierung des Gesetzes obliegen dann der Entscheidung der zuständigen parlamentarischen Gremien.“

2 Gedanken zu “Vom Trauma mit der Traumatherapie

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