Grüne wollen Kinderbräute vor Zwangsscheidung bewahren

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von der Partei Bündnis 90/Die Grünen geht in Opposition zu dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, der Kinderehen ausnahmslos verbietet und vorsieht, im Ausland geschlossene Kinderehen für ungültig zu erklären und aufzulösen. Wobei das Bundesjustizministerium erst nach heftigen Protesten von der zuvor von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgesehenen möglichen Duldung von Kinderehen – sofern diese Duldung dem Kindeswohl diene – abrückte. Im Konzert der Stimmen für Duldung von Kinderehen tat sich – neben den unisono obligatorisch minderheitenaffinen Grünen – auch die evangelische Kirche hervor. Doch schnell sah man, außer bei den Grünen, ein, dass eine derart „islamophile“ wie pädophile Haltung politisch nicht durchsetzbar ist. Also hängte die SPD samt Heiko Maas ihr Fähnchen in den Gegenwind und positionierte sich gegen jegliche Kinderehe und damit gegen jederart „legalisierten“ Kindesmissbrauch, wie er schrecklicherweise zur Kultur in vielen islamischen Ländern gehört. (Mehr dazu hier in diesem Blog.)

Mittlerweile besteht weitgehend Konsens, dass Kinderehen, insbesondere solche mit Jugendlichen unter 16 Jahren keine Ehen, sondern sexualisierte Gewaltverhältnisse sind. Ausgenommen davon haben sich wieder die Grünen, die in der Presseerklärung ihrer Bundestagsfraktion vom 15. 9. 2016 ihre vorgebliche Ablehnung der Kinderehe wiederum relativierten und Ehen von 14jährigen als tolerabel hielten.

Nun also Antje Niewisch-Lennartz, seit 2013 Justizministerin der rot-grünen Koalition in Niedersachen im Kabinett von Ministerpräsident Weil (SPD). Sie erhebt ihre Stimme, um das vorgesehene Gesetz gegen Kinderehen zu blockieren. Sie äußerte sich aktuell zur Kinderehe:

„Eine derartige Regelung kann dem Schutz der Kinder zuwiderlaufen, insbesondere wenn aus der Verbindung bereits Kinder hervorgegangen sind“, kritisierte die Justizministerin. Kinderehen müssten „differenziert betrachtet werden“. „Es ist nicht gerechtfertigt, die im Ausland geschlossenen Ehen unter Jugendlichen generell unter den Verdacht eines Verstoßes zu stellen.“ (Quelle: NWZ)

Die Justizministerin bekundet damit nicht nur ihre Morallosigkeit und Indolenz gegenüber Opfern von Kindesmissbrauch, sondern auch ihre Unkenntnis des Sachverhaltes, denn höchst selten werden Kinderehen unter Jugendlichen geschlossen. Vielmehr sind es überwiegend erwachsene Männer, die ein kindliches Mädchen freien. Manche dieser Mädchen verbluten in ihrer Hochzeitsnacht und nicht wenige sterben bei der Geburt ihres ersten Kindes, da ihr Körper hierfür noch nicht ausgereift ist. Daneben ist nun einmal der sexuelle Umgang zwischen einem erwachsenen Mann und einem Kind – schließlich sind Ehen mit Neunjährigen von der Scharia gedeckt – ohne wenn und aber Kindesmissbrauch!

Offensichtlich bleiben die Grünen starrköpfig was ihre Haltung zum Kindesmissbrauch angeht. Sie relativieren, wo sie können, und wägen ein Sowohl-als-auch, bis ein päderastisches, pädophiles oder hebephiles Verhältnis legal erscheint. Sie sind und bleiben eine Partei der Täter und Täterinnen, der nicht zu trauen ist.

Antje Niewisch-Lennartz ist als Justizministerin erkennbar ungeeignet. Ihr Kabinettschef Ministerpräsident Stephan Weil muss sie umgehend abberufen. Die Partei Bündnis90/Die Grünen hat sich zudem mit dieser Noch-Ministerin bereits im Vorfeld der Bundestagswahl als unwählbar positioniert. Ich hoffe, dass die Wähler bundesweit wie im Saarland entscheiden und diese Partei aus dem Parlament wählen werden. Damit wäre auch eine bislang nachhaltige Struktur gesellschaftlicher Begünstigung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen einschneidend gebrochen. Ja, es reicht …

Nachtrag

Während die Forderung nach Bestand der Kinderehen von Niewisch-Lennartz im Raum steht, werden durch die Behörden aktuell weiter munter Tatsachen geschaffen, die eine Gesetzesänderung unterminieren und geschlossenen Kinderehen Bestandsschutz verleihen. So duldet und reguliert das Jugendamt in Düsseldorf eine Kinderehe zwischen einer 15jährigen und einem 19jährigen, beide aus Syrien stammend. Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Eheschließung 14 Jahre und hat inzwischen ein Kind bekommen. Der Sachgebietsleiter für Kinderehen – auch solche Posten gibt es inzwischen hierzulande – argumentiert für seine Entscheidung, die Ehe zu dulden, seine Hände in den Schoß zu legen und ein paar Jährchen abzuwarten, bis die Zeit das Illegale heilt, wie folgt:

„Die Nichtanerkennung der Ehe hätte das Kindeswohl des Mädchens verletzt. Auch wäre das Baby vom Vater getrennt worden. Außerdem hätte der Vater dann nicht die elterliche Sorge für sein Kind und die Vaterschaft hätte notariell anerkannt werden müssen.“

Also wird die sexuelle Gewalt, der Kindesmissbrauch, zum Wohl des missbrauchten Kindes fortgesetzt … Wer das noch versteht, versteht anscheinend nichts mehr außer seiner eigenen Rabulistik. Dessen Kopf, dessen Mitgefühl, dessen Menschlichkeit wurden offensichtlich von Paragraphen und Ausführungsvorschriften geschreddert. Und das billige Argument der Liebe – besser wäre es wohl, von Abhängigkeit und sozialem Druck zu sprechen – hat an dieser Stelle ebensowenig verloren; denn viele Überlebende eines Kindesmissbrauchs erinnern sich später, dass sie die sexualisierte Gewalt in ihrer Infantilität als Liebe gedeutet hatten, damit sie überhaupt eine Chance hatten, mit dem Makel der Schändung zu überleben.

Ein Gedanke zu “Grüne wollen Kinderbräute vor Zwangsscheidung bewahren

  1. Autsch… Da bist du aber mal wieder über das Ziel hinausgeschossen.
    „So duldet und reguliert das Jugendamt in Düsseldorf eine Kinderehe zwischen einer 15jährigen und einem 19jährigen, beide aus Syrien stammend. Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Eheschließung 14 Jahre und hat inzwischen ein Kind bekommen.“
    Weder würde ich hier von einer Ehe zwischen einem Kind und einem „erwachsenen Mann“ sprechen wollen, schließlich kann man hierzulande mit 19 noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Im Übrigen ist eine 14-Jährige kein Kind mehr, sondern eine Jugendliche. Und soweit ich informiert bin, liegt dort das Schutzalter bei 14 Jahren, so lange keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es kann sogar sein, dass das für nur sexuellen Kontakt mit Männern >21 Jahren gilt. Müsste ich googeln, bin ich aber zu faul zu.

    Zumindest einvernehmlicher Sex, den du natürlich wieder kategorisch ausschließt, zwischen den Beiden wäre also u.U. erlaubt und eben kein sexueller Missbrauch – von Kindern sowieso nicht.

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